Der Schulelternrat...

...setzt sich aus den gewählten Klassenelternvertreterinnen und -vertretern sowie deren Stellvertreter/Innen zusammen.

Die Mitglieder des Schulelternrates werden in regelmäßigen Sitzungen über alle wesentlichen Angelegenheiten der Schule informiert. Der Elternrat wird vom Rektor, dem Schulvorstand und in den zuständigen Fachkonferenzen vor grundsätzlichen Entscheidungen, die die Leistungsbewertung oder die Organisation der Schule betreffen, angehört. 

 

 

 

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