FAQ | Waldschule Leschede

FAQ - Häufig gestellte Fragen

Hier haben wir einige wichtige Informationen für Sie als Waldschuleltern aufgelistet.

Adressänderung

Sollte sich an Ihrer Adresse und/ oder Telefonnummer etwas ändern, bitten wir um sofortige Mitteilung der neuen Daten
1. an den/ die Klassenlehrer/in
2. an das Sekretariat.
Dies gilt besonders für die von Ihnen angegebenen Notfallnummern.

Arbeitsmittel

Hier können Sie die Übersicht der Arbeitsmittel für das jeweils laufende Schuljahr einsehen und herunterladen.

Beurlaubung von Schülern

Für alle Kinder besteht, mit Vollendung des 6. Lebensjahres, die Schulpflicht, d.h. Ihr Kind ist verpflichtet, an allen Werktagen außerhalb der Ferien die Schule zu besuchen. In dringenden und begründeten Fällen ist eine Beurlaubung vom Unterricht möglich. Diese kann bis zu einem Tag von der Klassenlehrkraft, bei mehreren Tagen von der Schulleitung erteilt werden.

Für die Beurlaubung unmittelbar vor oder nach den Ferien ist in jedem Fall rechtzeitig ein schriftlicher Antrag zu stellen. Grundsätzlich ist die Genehmigung ausgeschlossen. Laut Schulgesetz wird diesem nur dann entsprochen, wenn persönliche Gründe vorliegen.

Bei Zuwiderhandlungen kann der Schulleiter/-in ein Bußgeldverfahren einleiten.

Elternsprechtage/ Sprechzeiten

Im Sinne einer guten Zusammenarbeit zwischen Elternhaus und Schule mit dem Ziel einer möglichst optimalen Förderung Ihres Kindes bieten wir Ihnen, im Rahmen unseres Beratungskonzeptes, mehrere Möglichkeiten zum Austausch an.

Zweimal im Jahr (meistens im November und März) finden in der Waldschule Elternsprechtage statt, an denen für Eltern die Möglichkeit zum Austausch mit den Klassen- bzw. Fachlehrern besteht.

Bei Fragen, Problemen oder anderen Anliegen können Sie sich natürlich auch außerhalb der Elternsprechtage an die Lehrkräfte wenden.

Im Verlaufe des 4. Schuljahrganges bieten wir zwei Beratungsgespräche zur weiteren Schullaufbahn an.

Fundsachen

Liegen gebliebene Kleidungsstücke, Schuhe, Taschen o.Ä. werden für eine bestimmte Zeit in der Holzkiste im Gang zum Pausenhof aufbewahrt.
Kleinere Fundsachen wie Brillen, Fahrradschlüssel oder Schmuck werden an das dortige Brett gehängt.

Die Klassen schauen sich mehrfach im Jahr die Fundsachen an. Sollten die Sachen auch dann keinem Besitzer zugeordnet werden können, werden sie gespendet.

Damit Fundsachen schnell zugeordnet werden können, bitten wir Sie, alle Materialien und Gegenstände Ihres Kindes mit Namen zu versehen. Ferner bitten wir Sie, Ihrem Kind keine wertvollen Gegenstände, hohe Geldbeträge o. Ä. mit zur Schule zu geben.

Getränke

An der Waldschule legen wir viel Wert auf gesunde Ernährung. Aus diesem Grund soll in den Pausen und zum Mittagessen Wasser getrunken werden. Die Schüler können sich Wasser von zuhause mitbringen oder ihre Trinkflaschen in der Schule auffüllen.

Hausschuhe

Damit es in der Schule, insbesondere in den Klassenräumen sauberer ist, ziehen alle Schüler Hausschuhe an. Dazu stehen auf den Fluren Schuhregale. Dort ziehen die Kinder die Hausschuhe an, bevor sie den Klassenraum betreten. Die "Straßenschuhe" werden wieder angezogen, bevor es in die Pause geht.

Hitzefrei

Seit Einführung der Offenen Ganztagsschule gibt es an der Waldschule kein sog. "Hitzefrei" mehr. Da viele Schülerinnen und Schüler das Angebot der Ganztagsschule nutzen und auch bei "Hitzefrei" nicht nach Hause können (Berufstätigkeit der Eltern etc.) haben wir beschlossen, dass alle Kinder in der Schule verbleiben. Der Schulvormittag wird so gestaltet, dass Schüler und Lehrkräfte die erhöhten Temperaturen gut überstehen.

Krankmeldungen / Entschuldigungen

Sollte Ihr Kind erkrankt sein, so benachrichtigen Sie die Schule bitte noch vor Unterrichtsbeginn (bis 7.45 Uhr). Bei längerfristiger Erkrankung Ihres Kindes sind Sie verpflichtet, spätestens am dritten Tag der Schule darüber zu informieren. Diese Information kann schriftlich oder telefonisch erfolgen. Ist eine Teilnahme Ihres Kindes am Unterricht wieder möglich, geben Sie ihm bitte eine schriftliche Entschuldigung mit (Schulplaner), aus der die Dauer und (falls gewünscht) der Grund der Erkrankung hervorgehen sollte.

WICHTIG

Falls Ihr Kind an Angeboten des Ganztagsbetriebes teilnimmt, muss die Krankmeldung am ersten Tag der Erkrankung Ihres Kindes auch bis 7.45 Uhr in der Schule vorliegen.

Sofern Ihr Kind in der Schule warmes Mittagessen erhält, denken Sie auch bitte daran, dies rechtzeitig abzubestellen, da es Ihnen sonst in Rechnung gestellt wird.

Ein Unterrichtsversäumnis entbindet die Schülerin/den Schüler nicht, den versäumten Unterrichtsstoff nachzuholen. Sofern es organisatorisch möglich ist, stellen die in der Klasse unterrichtenden Lehrkräfte die Hausaufgaben zusammen und geben sie einem Kind, das in der Nähe wohnt, mit.

Läuse

Bitte benachrichtigen Sie die Schule sofort, wenn Sie bei Ihrem Kind Kopfläuse feststellen. Um eine weitere Verbreitung zu vermeiden, werden alle Eltern der Klasse gebeten, ihre Kinder auf Läuse oder Nissen zu untersuchen. Behandeln Sie Ihr Kind bitte umgehend und schicken es bitte erst wieder zur Schule, wenn es läusefrei ist.

Schulausfall aufgrund extremer Witterungsverhältnisse

Extreme Witterungsverhältnisse wie Straßenglätte oder Schneeverwehungen können zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil die Zurücklegung des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde.

Die Entscheidung darüber, ob Unterricht angesichts besonderer Witterungsverhältnisse stattfindet oder nicht trifft der Landkreis Emsland.
Bekannt gegeben wird möglicher Unterrichtsausfall auf folgender Website des Landkreises.

Für Kinder, die trotz Schulausfall (z.B. aus Unkenntnis des Schulausfalls oder wegen mangelnder Betreuungsmöglichkeiten) zur Schule kommen, wird eine Notbetreuung bis 13.05 Uhr eingerichtet.

Befürchten Sie, bedingt durch extreme Wetterverhältnisse, eine unzumutbare Gefährdung Ihres Kindes auf dem Weg zur Schule, besteht die Möglichkeit, Ihr Kind für einen Tag zu Hause zu behalten, auch wenn kein Unterrichtsausfall vom Landkreis angeordnet wurde.

Lernmittelfreiheit

Da in Niedersachsen Lernmittelfreiheit herrscht, werden die Schulbücher von der Schule angeschafft und Ihnen leihweise zur Verfügung gestellt. Bitte achten Sie darauf, dass die ausgeliehenen Bücher am Ende des Schuljahres in einwandfreiem Zustand zurückgegeben werden, da sie für eine mehrjährige Nutzungsdauer vorgesehen sind. Sollte ein Lehrwerk beschädigt, verschmutzt oder mit einem Stift ausgefüllt sein, so muss dieses ersetzt werden.

Wir bitten Sie, die Ausleihgebühr fristgerecht zu bezahlen.

Unfall

Auf dem direkten Schulweg, in der Schule und bei Schulveranstaltungen ist Ihr Kind gegen die Folgen eines Unfalls versichert. Bitte informieren Sie unverzüglich das Sekretariat, falls ein Arztbesuch erforderlich war. Die dann von der Schule erstellte Unfallmeldung wird an den Gemeindeunfallversicherungsverband (GUV) weitergeleitet.

Zeugnisse

Zeugnisse sind offizielle Leistungsbeurteilungen, die halbjährlich erteilt werden. Lediglich im 1. Schuljahr erhalten die Kinder ihr erstes Zeugnis am Ende des Schuljahres.

Zeugnisse geben den Stand der Lern- und Leistungsentwicklung eines Kindes wieder und enthalten ebenfalls Informationen über den Stand des Arbeits- und Sozialverhaltens.

In den Jahrgängen 1 und 2 erhalten die Schüler ein Berichtszeugnis, in den Jahrgängen 3 und 4 werden Notenzeugnisse erstellt. In der 4. Klasse finden zwei Beratungsgespräche zum bevorstehenden Schulwechsel statt.